Nach ASR A1.7 muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme kraftbetätigter Tür-
und Toranlagen für jede Tür- und Toranlage eine jährliche, sicherheitstechnische
Prüfung inklusive Messung der Schließkräfte sowie Reversierfunktion von einem
Sachkundigen durchgeführt und dokumentiert werden.
Nach BGI 694, BGI 663 und BGG 941 (Berufsgenossenschaftlicher Regeln), müssen
Ihre Leitern, Tritte, Fahrgerüste und handbetriebene Flurförderfahrzeuge einmal
jährlich geprüft werden, welches wir ebenso sachkundig und autorisiert
durchführen.
Des Weiteren müssen nach DGUV Regel 108-006 (Berufsgenossenschaftliche
Regeln), ebenfalls Ihre Ladebrücken und fahrbaren Rampen einmal jährlich geprüft
werden, welches wir ebenso sachkundig und autorisiert durchführen.
Sollten bei unserer Prüfung Mängel festgestellt werden, so werden diese
unverzüglich behoben, so dass wir die Prüfplakette für ein weiteres Jahr
erteilen können.
Fragen Sie noch heute unsere Prüftarife- und Termine bei uns an.